Elbbrücken Hamburg




Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1‚ Infektionsschutzgesetz




Als beauftragte Ärztin des Gesundheitsamtes Hamburg biete ich Ihnen die Belehrung zur Erlangung der Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung erhalten Sie direkt nach der Veranstaltung.